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Sie haben 10 Tage, um Rechtsvorschlag zu erheben. Das ist kostenlos,
kann mündlich am Schalter gemacht werden, und Sie müssen es nicht begründen.
Jedes Jahr zahlen Menschen Schulden, die sie gar nicht schulden — weil ihnen niemand diese drei Sätze gesagt hat.
Das ist der Punkt, den fast niemand kennt, und er ist hart: Ohne Rechtsvorschlag prüft KEIN Gericht, ob Sie dieses Geld wirklich schulden.
Mit anderen Worten: Wenn Sie Rechtsvorschlag erheben, muss der Gläubiger seine Forderung vor einem Gericht beweisen. Wenn Sie es nicht tun, kann die Pfändung kommen, ohne dass jemand geprüft hat, ob die Schuld überhaupt besteht.
Mündlich am Schalter genügt. Wenn Sie aber lieber schreiben: hier ist der Brief. Mehr braucht er nicht zu sagen.
Ich bin kein Jurist. Diese Seite gibt Ihnen keinen Rechtsrat: sie zitiert das Gesetz, und Sie können jeden Satz selbst überprüfen — die Links stehen unten.
Sie sagt Ihnen nicht, ob Sie dieses Geld schulden — das weiss ich nicht. Sie sagt Ihnen nur, dass Sie das Recht haben, die Forderung zu bestreiten, dass es nichts kostet, und wie es geht.
Sie behandelt nur den Zahlungsbefehl. Nicht die Rechtsöffnung, nicht den Konkurs, nicht das, was danach kommt. Ist Ihre Lage komplizierter, gehen Sie zu einer Rechtsberatungsstelle (viele sind kostenlos) oder zu einer Schuldenberatung.
Wenn hier etwas falsch ist, sagen Sie es mir — ich muss es lieber wissen als nicht wissen.
Quellen, zum Selbst-Nachlesen:
Art. 74 SchKG ·
Art. 75 SchKG ·
Art. 88 SchKG ·
Art. 89 SchKG ·
Art. 18 GebV SchKG
Texte gelesen auf Fedlex, der offiziellen Publikation des Bundes, in der geltenden Fassung.