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Praktischer Leitfaden

Invalidität nach einem Unfall: Welche Renten?

Infolge eines Unfalls mit dauernder Erwerbsunfähigkeit können zwei Systeme kumulativ greifen. Die UVG zahlt eine Invaliditätsrente (Art. 18 UVG) ab 10% Erwerbsunfähigkeit, berechnet zu 80% des versicherten Verdienstes bei 100% Invalidität. Die IV zahlt eine Rente ab 40% Invalidität (Art. 28 IVG),…

Anwendbare Gesetze

Kritische Fristen

  1. Ankündigung und Aktenzusammenstellungsofort nach Stabilisierung
  2. Antrag an die SUVA/Unfallversicherung und die IVdès stabilisation, au plus tard 5 Jahre après l'accident (LAA 18 / LAA 20 / LAI 28)
  3. Medizinische und wirtschaftliche Bewertunggenerell 6 bis 18 Monate
  4. Einsprache und anschließende Beschwerde beim Kantonalen Versicherungsgericht30 Tage ab Zustellung (LPGA 52 / LPGA 56)

Schlüsselwörter

Invalidität Unfall Rente LAA 18 LAI 28 Kumulation

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