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Praktischer Leitfaden
Invalidität nach einem Unfall: Welche Renten?
Infolge eines Unfalls mit dauernder Erwerbsunfähigkeit können zwei Systeme kumulativ greifen. Die UVG zahlt eine Invaliditätsrente (Art. 18 UVG) ab 10% Erwerbsunfähigkeit, berechnet zu 80% des versicherten Verdienstes bei 100% Invalidität. Die IV zahlt eine Rente ab 40% Invalidität (Art. 28 IVG),…
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Anwendbare Gesetze
Kritische Fristen
- Ankündigung und Aktenzusammenstellung — sofort nach Stabilisierung
- Antrag an die SUVA/Unfallversicherung und die IV — dès stabilisation, au plus tard 5 Jahre après l'accident (LAA 18 / LAA 20 / LAI 28)
- Medizinische und wirtschaftliche Bewertung — generell 6 bis 18 Monate
- Einsprache und anschließende Beschwerde beim Kantonalen Versicherungsgericht — 30 Tage ab Zustellung (LPGA 52 / LPGA 56)
Schlüsselwörter
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