Praktischer Leitfaden
Ich bin Opfer eines Unfalls gewesen.
Die zivilrechtliche Haftung im Schweizer Recht verpflichtet denjenigen, der einen Schaden verursacht, diesen zu reparieren (Art. 41 OR). Die Voraussetzungen sind: eine rechtswidrige Handlung (oder eine Unterlassung), ein Schaden, ein Kausalzusammenhang und ein Verschulden (ausgenommen objektive Haftung). Der ersatzfähige Schaden umfasst: den Sachschaden…
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