Kündigung — schnelle Ausfahrt
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Praktischer Leitfaden

Eine Entscheidung der IV anfechten (Rentenablehnung oder -kürzung)

⚠️ ES GIBT KEINEN EINSPRUCH IN DER INVALIDENVERSICHERUNG. Im Gegensatz zu den übrigen Sozialversicherungen (UVG, KVG, Arbeitslosenversicherung, AHV/EL) gilt das Einspruchsverfahren nach Art. 52 und 58 AHVG NICHT für Entscheide der IV-Stellen: Art. 69 Abs. 1 Bst. a IVG weicht davon ausdrücklich ab. Eine «…

Anwendbare Gesetzesstellen

Kritische Fristen

  1. Identifizieren Sie, was Sie erhalten haben: MAHNUNG oder ENTSCHEIDUNGunmittelbar nach Erhalt
  2. Wenn es sich um eine VORANKÜNDIGUNG handelt: schriftliche Einsprüche beim AI-Amt30 Tage ab der Benachrichtigung der Kündigung (LAI 57a Abs. 3)
  3. Wenn es sich um einen ENTSCHEID handelt: Beschwerde ans kantonale Versicherungsgericht (KEINE Einsprache)30 Tage ab Mitteilung des Entscheids (Ausschlussfrist) (LAI 69 Abs. 1 (Ausnahme von den Art. 52 und 58 LOGA) / LOGA 56 / LOGA 60)
  4. Beschwerde gegen das kantonale Urteil gegen Tribunal fédéral30 Tage ab Zustellung des Urteils (BGG 82 ss / BGG 100)

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