Praktischer Leitfaden
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosenleistungen?
Das Recht auf Arbeitslosenentschädigung setzt voraus (Art. 8 AVIG): - ohne Arbeit zu sein (total oder teilweise), - einen berücksichtigungsfähigen Arbeitsausfall erlitten zu haben, - in der Schweiz domiziliert zu sein, - die obligatorische Schulzeit beendet zu haben, - vermittelbar zu sein und - mindestens 12 Monate während der Zeitspanne… beitragspflichtig gewesen zu sein.
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Anwendbare Gesetzesstellen
Kritische Fristen
- Prüfung der Bedingungen LACI 8 — sofort
- Anmeldung beim ORP und Hinterlegung bei der Arbeitslosenkasse — 1. Arbeitstag ohne Arbeit (LACI 8 / LACI 13 / LACI 17)
- Entscheidung über das Recht — 30 bis 60 Tage
- Einsprache und Beschwerde beim Kantonsversicherungsgericht — 30 Tage ab Mitteilung (LPGA 52 / LPGA 56)
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