Praktischer Leitfaden
Sich arbeitslos anmelden: Schritte bei der ORP
Um Arbeitslosenleistungen zu erhalten, muss sich der Versicherte ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (ORP) seines Wohnortes anmelden (Art. 17 AVIG). Die Anmeldung kann während der Kündigungsfrist vorgenommen werden. Der Versicherte wählt dann frei seine Arbeitslosenkasse (Gewerkschaftskasse oder…
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Anwendbare Gesetzesstellen
Kritische Fristen
- Eintragung in ORP und Anmeldung bei der Kasse — ab dem 1. Tag (Anmeldung empfohlen vor Vertragsende) (LACI 8 / LACI 10)
- Übergabe der Dokumente an die Kasse — in den 3 Monate nach dem 1. Kontrolltag (LACI 20)
- Entscheidung der Kasse über den Anspruch auf Entschädigungen — variable (generell 1 bis 3 Monate)
- Einspruch und Beschwerde — 30 Tage ab Beschluss (LPGA 52 / LPGA 56)
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