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Praktischer Leitfaden
Ablehnung des Krankenkassenzuschusses: Was tun?
Die individuelle Prämienverbilligung (Subventionen) fällt unter das KVG (Art. 65), ihre Gewährung wird jedoch durch jeden Kanton geregelt (massgebendes Einkommen, Vermögen, Tarif). Die Ablehnung oder Reduktion kann durch Beschwerde/Einspruch innerhalb der 30 Tage bei der kantonalen Behörde (SAM, OCAM je nach…
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Anwendbare Gesetzesstellen
Kritische Fristen
- Analyse der Entscheidung und der Berechnung — unmittelbar nach Erhalt
- Antrag auf Überprüfung oder Einspruch — 30 Tage ab Zustellung (kantonale Einsprachefrist) (LAMal 65 / LPGA 52 / kantonale Gesetze)
- Beschluss über Einspruch — Variable (30 bis 90 Tage)
- Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht — 30 Tage ab Entscheidung über Einspruch (LPGA 56 / LAMal 91)
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Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt
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