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Praktischer Leitfaden

Ablehnung des Krankenkassenzuschusses: Was tun?

Die individuelle Prämienverbilligung (Subventionen) fällt unter das KVG (Art. 65), ihre Gewährung wird jedoch durch jeden Kanton geregelt (massgebendes Einkommen, Vermögen, Tarif). Die Ablehnung oder Reduktion kann durch Beschwerde/Einspruch innerhalb der 30 Tage bei der kantonalen Behörde (SAM, OCAM je nach…

Anwendbare Gesetzesstellen

Kritische Fristen

  1. Analyse der Entscheidung und der Berechnungunmittelbar nach Erhalt
  2. Antrag auf Überprüfung oder Einspruch30 Tage ab Zustellung (kantonale Einsprachefrist) (LAMal 65 / LPGA 52 / kantonale Gesetze)
  3. Beschluss über EinspruchVariable (30 bis 90 Tage)
  4. Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht30 Tage ab Entscheidung über Einspruch (LPGA 56 / LAMal 91)

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LAMal Subventionen Prämien Verweigerung Reduktion Kanton

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