Praktischer Leitfaden
Mein Keller oder mein Dachboden ist unbenutzbar
Der Keller oder Boden, der mit der Wohnung zugewiesen wird, ist ein Zubehör des Mietvertrags (Art. 253a OR). Der Vermieter muss ihn in gutem Zustand erhalten. Ein feuchtes oder überflutetes Lokal stellt einen Mangel (Art. 259a OR) dar, der die gleichen Rechtsmittel begründet. Der Vermieter kann ein zugewiesenes Lokal nicht ohne Zustimmung des Mieters entfernen. In…
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Anwendbare Gesetzesstellen
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- OR 259a — Rechte des Mieters im Falle eines Zahlungsverzugs
- OR 256 — Verpflichtung zur Übergabe der Sache
Kritische Fristen
- Feststellung der Nutzung und Mängel — sofort
- Schriftliche Mitteilung an den Vermieter — in den 14 Tage (OR 253a / OR 256 / OR 259a)
- Frist für Reparatur/Antwort — 30 Tage
- Anrufung der paritätischen Schlichtungsbehörde für Mietverträge — jederzeit nach Gegenstand (OR 259g / ZPO 197)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt
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Siehe die Rechtssprechungen