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Praktischer Leitfaden

Mein Keller oder mein Dachboden ist unbenutzbar

Der Keller oder Boden, der mit der Wohnung zugewiesen wird, ist ein Zubehör des Mietvertrags (Art. 253a OR). Der Vermieter muss ihn in gutem Zustand erhalten. Ein feuchtes oder überflutetes Lokal stellt einen Mangel (Art. 259a OR) dar, der die gleichen Rechtsmittel begründet. Der Vermieter kann ein zugewiesenes Lokal nicht ohne Zustimmung des Mieters entfernen. In…

Anwendbare Gesetzesstellen

Kritische Fristen

  1. Feststellung der Nutzung und Mängelsofort
  2. Schriftliche Mitteilung an den Vermieterin den 14 Tage (OR 253a / OR 256 / OR 259a)
  3. Frist für Reparatur/Antwort30 Tage
  4. Anrufung der paritätischen Schlichtungsbehörde für Mietverträgejederzeit nach Gegenstand (OR 259g / ZPO 197)

Schlüsselwörter

Keller Dachboden Lokal Zubehör Mietkaution

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