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Praktischer Leitfaden

Ein nahestehender Mieter ist verstorben

Im Todesfall geht der Mietvertrag auf die Erben (Art. 560 ZGB) über. Die Erben können mit der gesetzlichen Frist zum nächsten Termin (Art. 266i OR) kündigen, Kündigungsfrist 3 Monate mindestens. Der überlebende Ehegatte hat ein gesetzliches Kündigungsrecht (Art. 121 ZGB). Der Vermieter kann nicht mit dem Grund des Todesfalls kündigen. Die Erben…

Anwendbare Gesetzesstellen

Kritische Fristen

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Schlüsselwörter

Todesfall Mieter Nachlass Erben Kündigung

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