Praktischer Leitfaden
Ein nahestehender Mieter ist verstorben
Im Todesfall geht der Mietvertrag auf die Erben (Art. 560 ZGB) über. Die Erben können mit der gesetzlichen Frist zum nächsten Termin (Art. 266i OR) kündigen, Kündigungsfrist 3 Monate mindestens. Der überlebende Ehegatte hat ein gesetzliches Kündigungsrecht (Art. 121 ZGB). Der Vermieter kann nicht mit dem Grund des Todesfalls kündigen. Die Erben…
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Anwendbare Gesetzesstellen
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- ZGB 560 — Erwerb der Erbschaft
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Kritische Fristen
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Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt
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