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Praktischer Leitfaden
Ich leide unter Lärm in meiner Wohnung
Lärmbelästigungen können einen Mangel der Mietsache darstellen, wenn sie das Zumutbare übersteigen (Art. 259a OR kombiniert mit Art. 684 ZGB zu übermäßigen Immissionen). Der Vermieter ist für Lärm verantwortlich, der durch andere Mieter des Gebäudes verursacht wird, und muss eingreifen. Für den Lärm von…
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Anwendbare Gesetzesstellen
- OR 259a — Rechte des Mieters im Falle eines Zahlungsverzugs
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Kritische Fristen
- Feststellung der Belästigungen — sofort
- Schriftliche Mitteilung des Mangels an den Vermieter — ohne Verzug (ab Feststellung der Belästigungen) — kein in der Gesetzgebung festgelegter Zahlenlimit (OR 257g / OR 259a)
- Frist für die Intervention des Vermieters — 30 Tage
- Anrufung der Schlichtungsbehörde in Mietvertragssachen — unmittelbar nach Ablauf der Frist (OR 259g / ZPO 197)
- Anzeige bei der Polizei bei schwerer Belästigung — zu jeder Zeit (kantonale Polizeiverordnungen)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt
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Siehe die Rechtssprechungen