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Praktischer Leitfaden

Ich leide unter Lärm in meiner Wohnung

Lärmbelästigungen können einen Mangel der Mietsache darstellen, wenn sie das Zumutbare übersteigen (Art. 259a OR kombiniert mit Art. 684 ZGB zu übermäßigen Immissionen). Der Vermieter ist für Lärm verantwortlich, der durch andere Mieter des Gebäudes verursacht wird, und muss eingreifen. Für den Lärm von…

Anwendbare Gesetzesstellen

Kritische Fristen

  1. Feststellung der Belästigungensofort
  2. Schriftliche Mitteilung des Mangels an den Vermieterohne Verzug (ab Feststellung der Belästigungen) — kein in der Gesetzgebung festgelegter Zahlenlimit (OR 257g / OR 259a)
  3. Frist für die Intervention des Vermieters30 Tage
  4. Anrufung der Schlichtungsbehörde in Mietvertragssachenunmittelbar nach Ablauf der Frist (OR 259g / ZPO 197)
  5. Anzeige bei der Polizei bei schwerer Belästigungzu jeder Zeit (kantonale Polizeiverordnungen)

Schlüsselwörter

Lärm Belästigung Nachbar Zahlungsverzug Immission

Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt

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