Praktischer Leitfaden
Meine Wohnung hat Schimmel
Im Schweizer Recht ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem für die vereinbarte Nutzung geeigneten Zustand zu erhalten (Art. 256 Abs. 1 OR). Schimmel stellt einen Mangel im Sinne der Art. 258 OR dar, wenn er auf ein strukturelles Problem (Eindringen von Wasser, unzureichende Belüftung) und nicht auf das Verhalten des…
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Anwendbare Gesetzesstellen
Kritische Fristen
- Feststellung des Mängels — sofort
- Schriftliche Mitteilung an den Vermieter — ohne Verzug (unmittelbar nach Entdeckung des Mangels) (OR 259a / OR 259g Abs. 1)
- Frist für Reparaturen — 30 Tage
- Anrufung der Schlichtungsbehörde in Mietvertragssachen — sofort nach Zahlungsverzug des Vermieters (OR 259g / OR 274 / ZPO 197)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt
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