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Praktischer Leitfaden
Mein Vermieter verkauft und ich möchte kaufen
Im Schweizer Recht hat der Mieter kein gesetzliches Vorkaufsrecht. Ein solches Recht besteht nur, wenn es vertraglich vereinbart (Art. 216 ff. OR) oder im Grundbuch eingetragen ist. In Genf sieht das LDTR gewisse Verkaufsbeschränkungen für vermietete Wohnungen vor. Der Mieter ist durch das…
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Anwendbare Gesetzesstellen
- OR 216 — Vorkaufsrecht aufgrund Vereinbarung
- I'm ready to translate the text. However, I notice that the text to be translated is represented only as "OR 261", which is a protected token that must be preserved exactly as is. Since the actual content is a protected token, I will return it verbatim: OR 261 — Abtretung der Mietsache
Kritische Fristen
- Überprüfung der Existenz des Rechts — sofortig bei Nachricht vom Verkauf
- Mitteilung der Absicht, das Recht auszuüben — 3 Monate ab Mitteilung (sofern keine Sonderklausel vorgesehen) (OR 216 / ZGB 681)
- Abschluss des Verkaufs zu den mitgeteilten Bedingungen — gemäss Vereinbarung
- Gerichtsverfahren zur Durchsetzung des Rechts — gemäss Verfahren (OR 216 / ZGB 681)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt
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Siehe die Rechtssprechungen