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Praktischer Leitfaden

Ich möchte einen unterzeichneten Mietvertrag kündigen.

Das Schweizer Recht sieht KEINE Widerrufsfrist für Mietverträge vor. Einmal unterzeichnet, bindet der Mietvertrag die Parteien. Der Mieter kann eine gütliche Einigung anstreben oder einen solventen Ersatzmieter vorschlagen (Analogie Art. 264 OR). Falls der Mietvertrag begonnen hat, ist die Kündigungsfrist einzuhalten (3 Monate, Art. 266c OR). Ein…

Anwendbare Gesetzesstellen

Kritische Fristen

  1. Identifikation des Mangels der Willenserklärungunverzügliche Behebung des Mangels nach Entdeckung
  2. Schriftliche Ungültigkeitsmitteilungim Jahr ab Entdeckung des Mangels (OR 23 / OR 31 / OR 264)
  3. Reaktionsfrist des Vermieters30 Tage
  4. Feststellungsklage der Ungültigkeit1 Jahr ab Entdeckung (OR 31) (OR 23 / OR 31 / ZPO 197)

Schlüsselwörter

Widerruf Aufhebung Unterschrift Mietvertrag Frist

Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt

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Siehe die Rechtssprechungen