Praktischer Leitfaden
Ich möchte einen unterzeichneten Mietvertrag kündigen.
Das Schweizer Recht sieht KEINE Widerrufsfrist für Mietverträge vor. Einmal unterzeichnet, bindet der Mietvertrag die Parteien. Der Mieter kann eine gütliche Einigung anstreben oder einen solventen Ersatzmieter vorschlagen (Analogie Art. 264 OR). Falls der Mietvertrag begonnen hat, ist die Kündigungsfrist einzuhalten (3 Monate, Art. 266c OR). Ein…
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Anwendbare Gesetzesstellen
Kritische Fristen
- Identifikation des Mangels der Willenserklärung — unverzügliche Behebung des Mangels nach Entdeckung
- Schriftliche Ungültigkeitsmitteilung — im Jahr ab Entdeckung des Mangels (OR 23 / OR 31 / OR 264)
- Reaktionsfrist des Vermieters — 30 Tage
- Feststellungsklage der Ungültigkeit — 1 Jahr ab Entdeckung (OR 31) (OR 23 / OR 31 / ZPO 197)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt
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