Praktischer Leitfaden
Ich bin insolvent und habe einen Mietvertrag.
Im Falle einer Insolvenz kann der Vermieter Sicherheiten für zukünftige Mieten innerhalb einer angemessenen Frist (Art. 266h OR) verlangen. Ohne Sicherheiten ist eine sofortige Kündigung möglich. Die Insolvenz beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Die Insolvenzverwaltung entscheidet über die Fortsetzung oder Beendigung des Mietvertrags. Der…
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Anwendbare Gesetzesstellen
- OR 266h — Konkurs des Mieters
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- OR 257e — Sicherheiten des Mieters
Kritische Fristen
- Information der Konkursmasse und des Vermieters — bei der Eröffnung des Konkursverfahrens
- Forderung nach Sicherheitsleistungen vom insolventen Mieter — ohne Verzug ab Kenntnis der Konkurrenz (OR 266h / OR 257d / OR 257e)
- Frist zur Stellung der Sicherheiten — 30 Tage (angemessen)
- Außerordentliche Kündigung und Rückerstattung — unmittelbar nach Ablauf der 30 Tage (OR 266h / SchKG 211)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt
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Siehe die Rechtssprechungen