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Praktischer Leitfaden

Ich bin insolvent und habe einen Mietvertrag.

Im Falle einer Insolvenz kann der Vermieter Sicherheiten für zukünftige Mieten innerhalb einer angemessenen Frist (Art. 266h OR) verlangen. Ohne Sicherheiten ist eine sofortige Kündigung möglich. Die Insolvenz beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Die Insolvenzver­waltung entscheidet über die Fortsetzung oder Beendigung des Mietvertrags. Der…

Anwendbare Gesetzesstellen

Kritische Fristen

  1. Information der Konkursmasse und des Vermietersbei der Eröffnung des Konkursverfahrens
  2. Forderung nach Sicherheitsleistungen vom insolventen Mieterohne Verzug ab Kenntnis der Konkurrenz (OR 266h / OR 257d / OR 257e)
  3. Frist zur Stellung der Sicherheiten30 Tage (angemessen)
  4. Außerordentliche Kündigung und Rückerstattungunmittelbar nach Ablauf der 30 Tage (OR 266h / SchKG 211)

Schlüsselwörter

Konkurs Mieter Betreibung Garantie Kündigung

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Siehe die Rechtssprechungen