Praktischer Leitfaden
Meine Nachbarn machen zu viel Lärm
Die Nachbarschaftsbelästigungen begründen die Verantwortung des Vermieters, der die Einhaltung der Hausordnung (Art. 257f OR) sicherstellen muss. Der betroffene Mieter kann die Einschaltung des Vermieters verlangen. Bei Untätigkeit ist eine Mietreduktion möglich (Art. 259a OR). Der Störenfried ist der Kündigung mit 30 Tage ausgesetzt…
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Anwendbare Gesetzesstellen
- OR 257f — Verletzung der Sorgfaltspflicht
- OR 259a — Rechte des Mieters im Falle eines Zahlungsverzugs
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Kritische Fristen
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Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt
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