Praktischer Leitfaden
Meine Verwaltung berechnet mir Reparaturen
Der Mieter trägt auf seine Kosten die laufende Instandhaltung (Art. 259 OR): kleine Reparaturen ohne besondere Fachkenntnisse (Dichtungen, WC-Sitze, Siphons, Glühbirnen). Größere Reparaturen (Klempnerarbeiten, Elektrik, eingebaute Geräte) sind Sache des Vermieters (Art. 256 Abs. 1 OR). Die finanzielle Grenze…
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Anwendbare Gesetzesstellen
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Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt
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