Praktischer Leitfaden
Meine Verwaltung lehnt meinen Untermietgesuch ab
Der Mieter kann mit Zustimmung des Vermieters (Art. 262 Abs. 1 OR) untervermieten. Der Vermieter kann die Zustimmung nur aus drei Gründen verweigern: (1) der Mieter weigert sich, die Bedingungen mitzuteilen, (2) die Bedingungen sind missbräuchlich (übermäßige Untermiete), (3) die Untervermietung birgt Nachteile…
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Anwendbare Gesetzesstellen
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Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt
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