Praktischer Leitfaden
Meine Hausverwaltung führt die notwendigen Arbeiten nicht aus
Der Vermieter hat die gesetzliche Verpflichtung, die vermietete Sache in einem Zustand zu erhalten, der ihrer vereinbarten Nutzung dient, und die Mängel zu beheben, die nicht zu Lasten des Mieters gehen (Art. 256 Abs. 1 und 259b OR). Die kleine Instandhaltung (kleine Reparaturen) obliegt dem Mieter (Art. 259 OR) — es handelt sich…
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Anwendbare Gesetzesstellen
- OR 256 — Pflicht zur Übergabe und Unterhaltung der Sache
- OR 259 — Menü Wartung
- I'm ready to translate the text, but I notice that the actual text to translate is only "OR 259b", which is a protected token that must be preserved exactly as is. Since the input contains only a protected token with no actual content to translate, here is my response: OR 259b — Rechte im Falle eines Verstoßes — Reparatur
Kritische Fristen
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Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für das antwortet, was er sagt
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