Kündigung — schneller Ausstieg
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Praktischer Leitfaden

Ich habe allgemeine Fragen zur Insolvenz

Die persönliche Insolvenz in der Schweiz ist nur für Personen möglich, die im Handelsregister (art. 39 LP) eingetragen sind, oder durch eine Insolvenzanmeldung (art. 191 LP) für nicht eingetragene Personen. Die Insolvenzanmeldung ermöglicht es dem Schuldner, beim Richter die Eröffnung des Konkursverfahrens zu beantragen …

Anwendbare Gesetzebestimmungen

Kritische Fristen

Dieses Merkblatt enthält noch keine strukturierte kritische Frist.

Schlüsselwörter

Konkurs persönlich Insolvenz Rehabilitation LP Vergleich Akt Mangel Vermögen

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