Praktischer Leitfaden
Ich möchte persönliche Insolvenz anmelden.
Die persönliche Konkurs ist in zwei Fällen möglich: (1) wenn die Person im Handelsregister (art. 39 LP) eingetragen ist, (2) andernfalls durch Zahlungsunfähigkeitserklärung (art. 191 LP). Die art. 191 LP ermöglicht es einem nicht eingetragenen Schuldner, seine eigene Konkurs beim Gericht zu beantragen, das diese gewährt, wenn er…
⚠️ Inhalt nicht von einer juristischen Fachperson validiert — derzeit in Überprüfung. Wenden Sie sich vor jedem Schritt an eine Rechtsberatungsstelle: Eine falsche Frist kann ein Recht zunichtemachen.
Anwendbare Gesetzebestimmungen
- Ich bin bereit, den Text zu übersetzen. Allerdings scheint der zu übersetzende Text nur aus dem Platzhalter LP 191 zu bestehen. Bitte stellen Sie den vollständigen französischen Text zur Verfügung, der übersetzt werden soll, und ich werde ihn unter Beibehaltung aller geschützten Token, URLs, Rechtsverweise, Beträge, Daten, Zitate und Platzhalter ins Deutsche übersetzen. — Insolvenzanmeldung
- I'm ready to translate Swiss legal text into Deutsch while preserving all protected tokens, URLs, law references, amounts, dates, citations, and placeholders. However, I notice that the text to be translated is only the placeholder "LP 39" with no actual content provided. Please provide the actual text you'd like me to translate, and I will: - Apply the preferred glossary terms (Mahnung → Mahnung, Zahlungsbefehl → Zahlungsbefehl, Mietvertrag → Mietvertrag) - Preserve all protected tokens (__JB_KEEP_*__) - Keep all URLs, law references, amounts, dates, citations, and placeholders exactly as they appear - Return only the translation — Personen, die der Betreibung auf Konkurs unterworfen sind
Kritische Fristen
- Bewertung der Zahlungsunfähigkeit — sofort (Ich bin bereit, den Text zu übersetzen. Allerdings scheint der zu übersetzende Text nur aus dem Platzhalter LP 191 zu bestehen. Bitte stellen Sie den vollständigen französischen Text zur Verfügung, der übersetzt werden soll, und ich werde ihn unter Beibehaltung aller geschützten Token, URLs, Rechtsverweise, Beträge, Daten, Zitate und Platzhalter ins Deutsche übersetzen.)
- Vorherige Erkundung von Alternativen — vor Antragseinreichung
- Insolvenzanmeldung beim Richter — wenn Entscheidung getroffen (Ich bin bereit, den Text zu übersetzen. Allerdings scheint der zu übersetzende Text nur aus dem Platzhalter LP 191 zu bestehen. Bitte stellen Sie den vollständigen französischen Text zur Verfügung, der übersetzt werden soll, und ich werde ihn unter Beibehaltung aller geschützten Token, URLs, Rechtsverweise, Beträge, Daten, Zitate und Platzhalter ins Deutsche übersetzen.)
- Konkursverfahren — einige Monate (LP 197-270)
- Neuer Anfang mit Vorsichtsmaßnahmen — nach Abschluss (LP 149a / LP 265a)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für seine Auskunft einsteht
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