Kündigung — schneller Ausstieg
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Praktischer Leitfaden

Ich werde wegen eines Wechsels verfolgt.

Die Wechselklage (Art. 177-189 SchKG) ist ein besonderes beschleunigtes Verfahren. Der Inhaber eines Wechsels, eines Schuldscheins oder eines unbezahlten Schecks kann eine Wechselklage einleiten. Die Besonderheit: Der Einspruch des Schuldners setzt die Verfolgung nicht aus (art. 182 LP),…

Anwendbare Gesetzebestimmungen

Kritische Fristen

  1. Überprüfung der Wechselforderungunmittelbar bei Fälligkeit
  2. Wechselverfolgungsbegehrenim Rahmen der Wechselverjährungsfrist (in der Regel 3 Jahre) (LP 177 / LP 182)
  3. Verkürztes Widerspruchsrecht (5 Tage)5 Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls
  4. Verfahren zur einstweiligen Aufhebung vor dem Richtergemäss kantonalem Verfahren (oft einige Wochen) (LP 182 / LP 84)

Schlüsselwörter

Wirkungen Wechsel Brief Geldschein Befehl Betreibung

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