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Praktischer Leitfaden

Mein Unternehmen hat einen Zahlungsbefehl erhalten

Die Schuldnergesellschaft (GmbH oder AG) erhält einen Zahlungsbefehl, der vom Betreibungsamt notifiziert wird (Art. 69 SchKG). Sie hat 10 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben (Art. 74 SchKG), der ganz oder teilweise erfolgen kann, ohne dass eine Begründung erforderlich ist. Der Einspruch erfolgt mündlich bei der Notifizierung oder…

Anwendbare Gesetzesoartikel

Kritische Fristen

  1. Analyse des Zahlungsbefehls und der Forderungsofort nach Zustellung
  2. Widerspruch einreichen innerhalb der 10 Tage10 Tage ab Benachrichtigung (SchKG 74 / SchKG 75)
  3. Reaktion des Gläubigers: Verzicht oder Zivilklagevariable (keine zwingende Frist, aber Verjährung)
  4. Einspruch gegen die Pfändung oder Sachentscheidung im Hauptverfahrengemäss Vorladung (SchKG 80-82 / SchKG 83 / ZPO)

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