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Praktischer Leitfaden

Kann ich meine persönliche Insolvenz anmelden?

Eine natürliche Person kann ihre eigene Insolvenz erklären (Insolvenz ohne vorangegangenes Verfahren, Art. 191 SchKG). Voraussetzung: insolvabel sein, d. h. nicht in der Lage, ihre Gläubiger dauerhaft zu bezahlen. Sie wendet sich an den Insolvenzrichter am Ort des Verfahrens. Personen, die nicht eingetragen sind…

Anwendbare Gesetzesoartikel

Kritische Fristen

  1. Lagebestandaufnahme und Bestandsverzeichnissofort
  2. Versuch einer gütlichen Einigung oder Aufschubvor Betreibung (SchKG 293 ss)
  3. Insolvenzitätserklärung oder Konkurs auf Gesuchbei manifester Zahlungsunfähigkeit (SchKG 190 / SchKG 191)
  4. Konkursverfahren durch das Amt6 bis 24 Monate (SchKG 197 ss / SchKG 265 / SchKG 265a)

I appreciate your request, but I notice that the text to translate is simply "Mots-clés" (French for "Keywords"). This is already a very short term. Here is the translation: Stichwörter

Insolvenz persönlich SchKG 191 Zahlungsunfähigkeit unabhängig

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