Praktischer Leitfaden
Kann ich meine persönliche Insolvenz anmelden?
Eine natürliche Person kann ihre eigene Insolvenz erklären (Insolvenz ohne vorangegangenes Verfahren, Art. 191 SchKG). Voraussetzung: insolvabel sein, d. h. nicht in der Lage, ihre Gläubiger dauerhaft zu bezahlen. Sie wendet sich an den Insolvenzrichter am Ort des Verfahrens. Personen, die nicht eingetragen sind…
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Anwendbare Gesetzesoartikel
Kritische Fristen
- Lagebestandaufnahme und Bestandsverzeichnis — sofort
- Versuch einer gütlichen Einigung oder Aufschub — vor Betreibung (SchKG 293 ss)
- Insolvenzitätserklärung oder Konkurs auf Gesuch — bei manifester Zahlungsunfähigkeit (SchKG 190 / SchKG 191)
- Konkursverfahren durch das Amt — 6 bis 24 Monate (SchKG 197 ss / SchKG 265 / SchKG 265a)
I appreciate your request, but I notice that the text to translate is simply "Mots-clés" (French for "Keywords"). This is already a very short term. Here is the translation: Stichwörter
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