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Praktischer Leitfaden

Ich erhalte nur noch Nothilfe

Art. 12 der Bundesverfassung garantiert jeder Person in Notlage das Recht auf Hilfe. Dieses Recht ist absolut und gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus (ATF 131 I 166). Die Nothilfe umfasst: Unterkunft, Nahrung, Kleidung und medizinische Versorgung...

Anwendbare Gesetzesartikel

Kritische Fristen

  1. Überprüfung der verfassungsmässigen Voraussetzungenunmittelbar (Cst. 12 / LAsi 82)
  2. Anrufung der zuständigen kantonalen Behördeunmittelbar bei Bedarf (LAsi 82 / kantonale Gesetzgebung)
  3. Verbandliche Begleitungin den 7 Tage
  4. Beschwerde gegen nachteilige Entscheidung30 Tage ab Entscheid (BGS 12 / EMRK 3)
  5. Zugang zu medizinischer Versorgungjederzeit

Schlüsselwörter

Notfalihilfe Notlage verfassungsmäßig NEM aufrecht

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