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Praktischer Leitfaden

Ich bin staatenlos.

Staatenlosigkeit ist der Umstand, von keinem Staat als Angehöriger anerkannt zu werden. Die Schweiz ist Partei des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 (SR 0.142.40). Die Anerkennung des Status eines Staatenlosen erfolgt auf Antrag durch das SEM. Der anerkannte Staatenlose erhält ein Reisedokument für…

Anwendbare Gesetzesartikel

Kritische Fristen

  1. Beweisdossier-Zusammenstellungunmittelbar
  2. Anerkennungsgesuch beim SEMin den 60 Tage (Übereinkunft über Staatenlose von 1954 / CC 30 al. 1 Bst. b)
  3. Entscheidung des SEM6 bis 18 Monate
  4. Beschwerde beim TAF30 Tage ab Zustellung (LTAF 31 ss / PA 50)

Schlüsselwörter

Staatenlose Person Staatenlosigkeit Vereinbarung Statut Schutz

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