Praktischer Leitfaden
Ich habe Fragen über die Sozialversicherungen als Ausländer
Ausländer, die in der Schweiz arbeiten, sind wie Schweizer in den Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) angemeldet, unabhängig von ihrer Bewilligung (Art. 1a AHVG). Besonderheiten nach Bewilligung: (1) Bewilligung B/C: gleiche Rechte wie Schweizer. (2) Bewilligung F: Anspruch auf IV-Leistungen nach 1 Jahr Beitragsjahren, nicht…
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Anwendbare Gesetzesartikel
Kritische Fristen
- Identifikation des Status und der Vereinbarungen — sofort nach Ankunft oder Arbeitsbeginn
- Anmeldung bei den zuständigen Kassen — 3 Monate für KVG, unverzüglich für AHV/UVG über Arbeitgeber (LAVS 1a / LPP 25f / LAMal 3)
- Jährliche Überprüfung und Aktualisierungen — jährlich
- Einspruch und daraufhin Rechtsmittel beim Kantonsversicherungsgericht — 30 Tage ab Zustellung (LPGA 52 / LPGA 56)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für seine Auskunft einsteht
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