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Praktischer Leitfaden

Ich habe Fragen über die Sozialversicherungen als Ausländer

Ausländer, die in der Schweiz arbeiten, sind wie Schweizer in den Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) angemeldet, unabhängig von ihrer Bewilligung (Art. 1a AHVG). Besonderheiten nach Bewilligung: (1) Bewilligung B/C: gleiche Rechte wie Schweizer. (2) Bewilligung F: Anspruch auf IV-Leistungen nach 1 Jahr Beitragsjahren, nicht…

Anwendbare Gesetzesartikel

Kritische Fristen

  1. Identifikation des Status und der Vereinbarungensofort nach Ankunft oder Arbeitsbeginn
  2. Anmeldung bei den zuständigen Kassen3 Monate für KVG, unverzüglich für AHV/UVG über Arbeitgeber (LAVS 1a / LPP 25f / LAMal 3)
  3. Jährliche Überprüfung und Aktualisierungenjährlich
  4. Einspruch und daraufhin Rechtsmittel beim Kantonsversicherungsgericht30 Tage ab Zustellung (LPGA 52 / LPGA 56)

Schlüsselwörter

Versicherungen soziale AVS AI Arbeitslosigkeit Ausländer

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