Praktischer Leitfaden
Ich fordere eine Regulierung im Härtfall
Der Härtefall (Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG und Art. 31 OASA) ermöglicht die Erteilung einer Bewilligung B an eine Person, die die ordentlichen Bedingungen nicht erfüllt, wenn ihre persönliche Situation besonders schwerwiegend ist. Bewertete Kriterien: Aufenthaltsdauer (in der Regel 5+ Jahre), berufliche und soziale Integration,…
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Anwendbare Gesetzesartikel
Kritische Fristen
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