Ausziehen — schneller Auszug
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Praktischer Leitfaden

Ich komme in die Schweiz, um für einen ausländischen Arbeitgeber zu arbeiten.

Die Entsendung von Arbeitnehmern wird durch das Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern (LDet, RS 823.20) und das FLV geregelt. Ein ausländischer Arbeitgeber kann Arbeitnehmer in die Schweiz zur Erbringung einer Leistung entsenden. Verpflichtungen: Anmeldung 8 Tage vor Beginn der Leistung bei der kantonalen Behörde…

Anwendbare Gesetzesartikel

Kritische Fristen

  1. Vorbereitung der Erklärungmindestens 8 Tage vor Beginn der Mission
  2. Elektronische Mitteilung beim SECO8 Tage vor dem Beginn (LDet 2 / LDet 6)
  3. Kontrolle SECO/Paritätische Kommissionenwährend und nach dem Auftrag
  4. Verwaltungssanktionen und Rechtsbehelfe30 Tage ab Zustellung (LDet 9 / PA 50)

Schlüsselwörter

Abteilung Arbeiter Unternehmen ausländisch Leistung

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