Praktischer Leitfaden
Ich komme in die Schweiz, um für einen ausländischen Arbeitgeber zu arbeiten.
Die Entsendung von Arbeitnehmern wird durch das Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern (LDet, RS 823.20) und das FLV geregelt. Ein ausländischer Arbeitgeber kann Arbeitnehmer in die Schweiz zur Erbringung einer Leistung entsenden. Verpflichtungen: Anmeldung 8 Tage vor Beginn der Leistung bei der kantonalen Behörde…
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Anwendbare Gesetzesartikel
Kritische Fristen
- Vorbereitung der Erklärung — mindestens 8 Tage vor Beginn der Mission
- Elektronische Mitteilung beim SECO — 8 Tage vor dem Beginn (LDet 2 / LDet 6)
- Kontrolle SECO/Paritätische Kommissionen — während und nach dem Auftrag
- Verwaltungssanktionen und Rechtsbehelfe — 30 Tage ab Zustellung (LDet 9 / PA 50)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für seine Auskunft einsteht
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