Praktischer Leitfaden
Ich möchte zwei Nationalitäten behalten
Die Schweiz erlaubt die Doppelstaatsbürgerschaft seit 1992. Ein Schweizer, der eine ausländische Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert die Schweizer Staatsbürgerschaft nicht (Art. 7 BüG). Umgekehrt ist ein Ausländer, der sich als Schweizer einbürgert, nicht verpflichtet, auf seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu verzichten — das hängt vom Recht des anderen Landes ab.…
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Anwendbare Gesetzesartikel
Kritische Fristen
- Überprüfung der Regeln in den zwei Staaten — unmittelbar
- Mitteilung an das Zivilstandsamt — in den 30 Tage (LN 7 / Art. 37)
- Aktualisierung der Dokumente — 60 bis 90 Tage
- Beschwerde bei der zuständigen Behörde — gemäß anwendbarem nationalem Recht (BV 37 / eventuelles bilaterale Vereinbarung)
Schlüsselwörter
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