Ausziehen — schneller Auszug
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Praktischer Leitfaden

Man möchte mich in ein anderes Land Dublin verlegen.

Die Dublin-III-Verordnung (Verordnung EU 604/2013, in der Schweiz anwendbar) bestimmt, welcher Staat für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist. Grundsätzlich ist es der erste Dublin-Staat, in dem der Gesuchsteller registriert wurde (Fingerabdrücke, Asylgesuch). Die Schweiz kann die Überstellung nach…

Anwendbare Gesetzesartikel

Kritische Fristen

  1. Empfang und Analyse des Beschlussesunmittelbar
  2. Vorbereitung der Beschwerde und aufschiebende Wirkung5 Tage ab Mitteilung (Frist LAsi 108 Abs. 2) (Dublin III Art. 3 / Dublin III Art. 17 / LAsi 108 Abs. 2)
  3. I need to translate "Décision du TAF" into German, preserving the acronym and format. Entscheid des TAFoft 5 bis 15 Tage mit aufschiebender Wirkung, Sache länger dauert
  4. Antrag auf Überprüfung oder Revisionsbeschwerdeohne Verzug, wenn neue Tatsachen (PA 66 / LAsi 111b)

Schlüsselwörter

Dublin Übertragung erstes Land Rechtsbehelfs/Beschwerde Verordnung

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