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Praktischer Leitfaden
Man möchte mich in ein anderes Land Dublin verlegen.
Die Dublin-III-Verordnung (Verordnung EU 604/2013, in der Schweiz anwendbar) bestimmt, welcher Staat für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist. Grundsätzlich ist es der erste Dublin-Staat, in dem der Gesuchsteller registriert wurde (Fingerabdrücke, Asylgesuch). Die Schweiz kann die Überstellung nach…
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Anwendbare Gesetzesartikel
Kritische Fristen
- Empfang und Analyse des Beschlusses — unmittelbar
- Vorbereitung der Beschwerde und aufschiebende Wirkung — 5 Tage ab Mitteilung (Frist LAsi 108 Abs. 2) (Dublin III Art. 3 / Dublin III Art. 17 / LAsi 108 Abs. 2)
- I need to translate "Décision du TAF" into German, preserving the acronym and format. Entscheid des TAF — oft 5 bis 15 Tage mit aufschiebender Wirkung, Sache länger dauert
- Antrag auf Überprüfung oder Revisionsbeschwerde — ohne Verzug, wenn neue Tatsachen (PA 66 / LAsi 111b)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für seine Auskunft einsteht
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