Ausziehen — schneller Auszug
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Praktischer Leitfaden

Ich bin ein unbegleiteter Minderjähriger

Die unbegleiteten Minderjährigen (UMJ) genießen einen verstärkten Schutz im Schweizer und internationalen Recht. Ein Vormund oder Rechtsvertreter muss ab der Registrierung des Asylgesuchs bestellt werden (Art. 17 Abs. 3 AsylG). Der UMJ wird in Strukturen untergebracht, die seinem Alter angepasst sind (Zentren…

Anwendbare Gesetzesartikel

Kritische Fristen

  1. # Identifizierung und Meldungsofort bei Ankunft (LAsi 17 / CDE 3)
  2. Ernennung eines Beistands oder Vertrauenspersonsofort (unmittelbar) (LAsi 17 Abs. 3 / CC 327a)
  3. Asylverfahren und angepasste Unterkunftgemäss Asylverfahren
  4. Beschwerde beim TAF5 oder 30 Tage ab Mitteilung (LAsi 108 / LTAF 31 ss)

Schlüsselwörter

MNA Minderjähriger nicht begleitet Vormundschaft Schutz

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