Praktischer Leitfaden
Ich muss meinen Ausweis B erneuern
Die Aufenthaltserlaubnis B wird erneuert unter der Bedingung, dass der Grund für die Erteilung weiterhin besteht und kein Widerrufungsgrund vorhanden ist (art. 33 LEI). Für Staatsangehörige der EU/EFTA ist die Erneuerung nahezu automatisch, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben oder über ausreichende finanzielle Mittel verfügen…
⚠️ Inhalt nicht von einer juristischen Fachperson validiert — derzeit in Überprüfung. Wenden Sie sich vor jedem Schritt an eine Rechtsberatungsstelle: Eine falsche Frist kann ein Recht zunichtemachen.
Anwendbare Gesetzesartikel
- I'm ready to translate the text into Deutsch while preserving all protected tokens, URLs, law references, amounts, dates, citations, and placeholders exactly as requested. However, I notice that the text to translate shows only "LEI 33" - which is a protected token that I should preserve exactly. **Translation:** LEI 33 — Aufenthaltsermächtigung — Bedingungen für die Erneuerung
- LEI 62 — Widerruf der Genehmigungen
- I'm ready to translate the text from French to Deutsch (German) as a Swiss legal translator. However, I notice that the text you want translated is indicated as "LEI 58a", which appears to be a placeholder rather than actual content. Please provide the actual French text you would like me to translate, and I will: - Apply the glossary preferences you've specified (Mahnung => Mahnung, Zahlungsbefehl => Zahlungsbefehl, Mietvertrag => Mietvertrag) - Preserve all protected tokens, URLs, law references, amounts, dates, citations, and placeholders exactly as they appear - Return only the translation I'm awaiting the text content. — Integrationskriterien
Kritische Fristen
- Hinterlegung des Erneuerungsantrags — mindestens 3 Monate vor Ablauf der Genehmigung (LEI 33 / OASA 59)
- Verfolgung und Bereitstellung von Zusatzunterlagen — im von der Behörde gesetzten Fristrahmen (typischerweise 10-30 Tage) (PA 13 / LEI 90)
- Recht, vor einer negativen Entscheidung gehört zu werden — in der von der Behörde festgesetzten Frist (Cst 29 al. 2 / PA 30)
- Beschwerde gegen den Ablehnungsentscheid — 30 Tage ab Zustellung (LEI 64 ss / LTAF / PA 50)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für seine Auskunft einsteht
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