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Praktischer Leitfaden

Man will mich aus der Schweiz ausweisen.

⚠️ AUSSCHLUSSFRISTEN FÜR BESCHWERDE — 30 Tage in der Regel, manchmal 5 Tage im beschleunigten Asylverfahren (Art. 108 Abs. 1 AsylG). Nach Ablauf dieser Frist ist die Beschwerde unzulässig. Überprüfen Sie sofort das Mitteilungsschreiben: Es gibt den genauen Termin und die Beschwerdebehörde an. Die Rückkehr…

Anwendbare Gesetze

# Kritische Fristen

  1. Unmittelbare Verkündung der Entscheidungunmittelbar nach Erhalt (LAsi 108 / LTAF 50 / Kantonsrecht)
  2. Dringende Rechtsberatungin den 5 Tage nach der Benachrichtigung (um Zeit zur Vorbereitung der Beschwerde zu haben)
  3. Vorbereitung und Einreichung der begründeten Beschwerde30 Tage ab Zustellung (5 Tage im beschleunigten Asylverfahren) (LTAF 50 / LAsi 108 / PA 52)
  4. Überwachung und AusführungTranslated text: nach Verfahren (PA 55 / LTF 100)

Schlüsselwörter

Verweisung Räumung Beschwerde Betrittverbot

Mit jemandem sprechen, der für seine Auskunft einsteht

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