Ausziehen — schneller Auszug
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Praktischer Leitfaden

Ich möchte gegen einen Kündigungsentscheid vorgehen.

Die Ausweisung ist die Folge der Ablehnung, der Nichtverängerung oder des Widerrufs einer Aufenthaltserlaubnis (art. 64 LEI). Die Beschwerde muss innerhalb von 30 Tage bei der zuständigen kantonalen Behörde (Kantonales Verwaltungsgericht) oder beim BVGer für Bundesentscheide eingereicht werden (Art. 112…

Anwendbare Gesetzesartikel

Kritische Fristen

  1. Analyse der mitgeteilten Entscheidungsofort nach Empfang (LEI 64 / LEI 83)
  2. Konsultation eines qualifizierten Bevollmächtigtenunter 7 Tage
  3. Einreichung der Beschwerde mit Antrag auf aufschiebende Wirkung30 Tage (oder mitgeteilte Frist) (LEI 112 / LAsi 108 / PA 55)
  4. Produktion der Integrationsnachweise / Risikenwährend des Verfahrens (CEDH 3 / LEI 83 / LAsi 5)
  5. Beschwerdebeschlussgemäss Instanz (LTAF 31 / EMRK 34)

Schlüsselwörter

Verweisung Rechtsbehelfs/Beschwerde Räumung Frist aufschiebende Wirkung

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