Praktischer Leitfaden
Mein Kind wurde ins Ausland gebracht
Die internationale Kindesentführung wird durch das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 (HÜ 80) und das Bundesgesetz BG-IKE (SR 211.222.32) geregelt. Die Verbringung oder das Zurückhalten eines Kindes ist rechtswidrig, wenn es das tatsächlich ausgeübte Sorgerecht verletzt (Art. 3 HÜ 80). Die Schweizer Zentralbehörde…
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Anwendbare Gesetzesartikel
Kritische Fristen
- Feststellung der Wegnahme — unverzüglich
- Einreichung des Antrags bei der Zentralbehörde (BJ) — so bald wie möglich — Frist von 1 Jahr um von der automatischen Rückgabe zu profitieren (Art. 12 CLaH80) (CLaH80 Art. 3 und 12 / LF-EEA 5)
- Verfahren vor dem zuständigen Kantonalgericht — 6 Wochen (Ziel CLaH80)
- Beschwerde gegen Tribunal fédéral — 10 Tage ab Mitteilung (dringende Angelegenheit) (LTF 100 Abs. 2 Bst. c)
Schlüsselwörter
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