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Praktischer Leitfaden

Mein Kind wurde ins Ausland gebracht

Die internationale Kindesentführung wird durch das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 (HÜ 80) und das Bundesgesetz BG-IKE (SR 211.222.32) geregelt. Die Verbringung oder das Zurückhalten eines Kindes ist rechtswidrig, wenn es das tatsächlich ausgeübte Sorgerecht verletzt (Art. 3 HÜ 80). Die Schweizer Zentralbehörde…

Anwendbare Gesetzesartikel

Kritische Fristen

  1. Feststellung der Wegnahmeunverzüglich
  2. Einreichung des Antrags bei der Zentralbehörde (BJ)so bald wie möglich — Frist von 1 Jahr um von der automatischen Rückgabe zu profitieren (Art. 12 CLaH80) (CLaH80 Art. 3 und 12 / LF-EEA 5)
  3. Verfahren vor dem zuständigen Kantonalgericht6 Wochen (Ziel CLaH80)
  4. Beschwerde gegen Tribunal fédéral10 Tage ab Mitteilung (dringende Angelegenheit) (LTF 100 Abs. 2 Bst. c)

Schlüsselwörter

Entfernung international Kind Den Haag Rückkehr

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