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Praktischer Leitfaden

Ich möchte die Obsorge der Kinder ändern.

Die Änderung der Sorgerechtsregelung oder der elterlichen Gewalt kann nur verlangt werden, wenn wichtige neue Umstände dies gebieten und das Wohl des Kindes es erfordert (art. 134 al. 1 CC für Situationen nach der Scheidung, art. 298d CC für unverheiratete Eltern). Der Richter entscheidet über…

Anwendbare Gesetzesartikel

Kritische Fristen

  1. Bewertung der Situation des Kindesunverzüglich (CC 301a / CC 134)
  2. Versuch einer elterlichen Einigungunter 60 Tage
  3. Anrufung der Behörde (APEA oder Gericht)nach fehlgeschlagener Mediation (CC 134 / CC 314 / CC 275a)
  4. Anhörung des Kindes (≥6 Jahre)während des Verfahrens (CPC 298 / CC 314a)
  5. Entscheidung und Vollzuggemäss Verfahren (CC 450 / CPC 311)

Schlüsselwörter

Obsorge Änderung elterliche Gewalt Besuchsrecht Wechsel

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