Praktischer Leitfaden
Ich möchte mit einer ausländischen Person heiraten.
Eine im Ausland geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt, wenn sie nach dem Recht des Ortes der Eheschließung gültig geschlossen worden ist (Art. 45 IPRG). Die Eintragung erfolgt bei der Zivilstandsamt des Schweizer Wohnsitzes. Es ist erforderlich, die apostillierte oder legalisierte ausländische Eheurkunde vorzulegen, übersetzt durch…
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Anwendbare Gesetzesartikel
- LDIP 45 — Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- I'm ready to translate Swiss legal text into Deutsch while preserving all protected tokens, URLs, law references, amounts, dates, citations, and placeholders exactly as they appear. However, I notice that the text you want me to translate contains only `CC 105`, which is a protected token that should remain unchanged. **Translation:** CC 105 — Nullitätsgründe der Ehe
Kritische Fristen
- Zusammenstellung der Akte — unverzüglich
- Hinterlegung beim Zivilstandsamt — in den 30 Tage nach Akteneröffnung (LDIP 45)
- Kantonale Bearbeitungsfrist — 4 à 12 Wochen
- Beschwerde bei der kantonalen Aufsichtsbehörde — 30 Tage ab Mitteilung der Ablehnung (CC 90 al. 3 / kantonales Verfahrensrecht)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für seine Auskunft einsteht
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