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Praktischer Leitfaden

Ich möchte mit einer ausländischen Person heiraten.

Eine im Ausland geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt, wenn sie nach dem Recht des Ortes der Eheschließung gültig geschlossen worden ist (Art. 45 IPRG). Die Eintragung erfolgt bei der Zivilstandsamt des Schweizer Wohnsitzes. Es ist erforderlich, die apostillierte oder legalisierte ausländische Eheurkunde vorzulegen, übersetzt durch…

Anwendbare Gesetzesartikel

Kritische Fristen

  1. Zusammenstellung der Akteunverzüglich
  2. Hinterlegung beim Zivilstandsamtin den 30 Tage nach Akteneröffnung (LDIP 45)
  3. Kantonale Bearbeitungsfrist4 à 12 Wochen
  4. Beschwerde bei der kantonalen Aufsichtsbehörde30 Tage ab Mitteilung der Ablehnung (CC 90 al. 3 / kantonales Verfahrensrecht)

Schlüsselwörter

Ehe Ausländer Schuldanerkenntnis Ich bin bereit zu übersetzen. Bitte stellen Sie mir den zu übersetzenden Text zur Verfügung. Gültigkeit

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