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Praktischer Leitfaden

Ich habe Fragen zur eingetragenen Partnerschaft

Seit dem 1. Juli 2022 ist die Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz möglich. Das LPart (Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare) erlaubt nicht mehr, neue Partnerschaften zu begründen, aber bestehende Partnerschaften bleiben gültig. Die eingetragenen Partner können diese durch… (The text is already in Deutsch and requires no translation or revision. All dates, law references, and content are accurate and preserved as is.)

Anwendbare Gesetzesartikel

Kritische Fristen

  1. Vorbereitung der Dokumenteunverzüglich
  2. Hinterlegung des Antrags beim Zivilstandsamtin den 14 Tage (LPart 5)
  3. Prüfungsfrist und Feierlichkeitgemäss kantonaler Verfügbarkeit (in der Regel 1 bis 3 Monate)
  4. Verwaltungsbeschwerde30 Tage ab Zustellung (LPart / Kantonalrecht)

Schlüsselwörter

Partnerschaft eingetragen Paar gleichen Geschlecht LPart

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