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Praktischer Leitfaden
Das Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung ist mir nicht bekannt.
Wenn die Eltern verheiratet sind, wird der Ehemann vermutet, der Vater zu sein (art. 255 CC). Bei unverheirateten Eltern wird die Vaterschaft durch freiwillige Anerkennung beim Zivilstandsamt (art. 260 CC) oder durch Vaterschaftsklage (art. 261 CC) festgestellt. Die Anerkennung kann vor oder nach der…
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Anwendbare Gesetzesartikel
- I'm ready to translate the text, but I notice that the text to be translated is just a placeholder: `CC 255` Since there is no actual content to translate (only the protected token itself), the translation remains: CC 255 If you have actual text content to translate, please provide it and I'll translate it into Deutsch while preserving all protected tokens, URLs, law references, amounts, dates, citations, and placeholders exactly as instructed. — Vermutung der Vaterschaft des Ehemanns
- CC 260 — Anerkennung des Kindes
- I'm ready to translate the text into Deutsch, but I notice that the text to translate is represented only by `CC 261`, which is a protected token placeholder. Since this is a protected token, I must preserve it exactly as provided. Therefore, the translation is: CC 261 — Vaterschaftsklage
Kritische Fristen
- Vorbereitung der Abstammungsdossier — unverzüglich
- Freiwillige Anerkennung beim Zivilstand — jederzeit ab der Konzeption (CC 260)
- Wenn Anerkennung verweigert oder bestritten — 1 Jahr ab der Geburt für die Mutter, 1 Jahr ab Entdeckung der Tatsachen für das Kind
- Vaterschaftsklage beim Gericht — unverjährbar für das Kind; 1 Jahr für die Mutter ab der Geburt (CC 261 / CC 263)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für seine Auskunft einsteht
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