Kündigung — schneller Ausstieg
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Praktischer Leitfaden

Ich habe eine Situation in Zusammenhang mit: Wechsel des Krankenkassenversicherers

Der Wechsel des LAMal-Versicherers ist ein Grundrecht des Versicherten, das durch Art. 7 LAMal garantiert ist. Zwei Hauptfälle: (1) ORDENTLICHER WECHSEL zum 1. Januar: Die Kündigung muss spätestens am 30. NOVEMBER beim aktuellen Versicherer eingehen, schriftlich und mit Unterschrift. Der neue Vertrag muss…

Quellen verifiziert am 2026-04-20.

Anwendbare Gesetzesstellen

Fristen kritisch / Kritische Fristen

Dieses Merkblatt enthält noch keine strukturierte kritische Frist.

Schlüsselwörter

Wechsel Versicherer KVG Kündigung Frist 30. November

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