Praktischer Leitfaden
Wer entscheidet über die Pflege eines nahen Angehörigen, der nicht handlungsfähig ist?
Wenn eine Person HANDLUNGSUNFÄHIG (Art. 16 ZGB) wird und medizinische Betreuung erhalten muss, sieht das Schweizer Recht eine Vertretungskaskade (Art. 378 ZGB) vor: (1) die IN DEN PATIENTENVERFÜGUNGEN oder der Vollmacht für Fälle der Urteilsunfähigkeit BEZEICHNETE PERSON (Art. 360 ff. ZGB); (2) der…
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Anwendbare Rechtsbestimmungen
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