Praktischer Leitfaden
Ich habe eine Situation, die sich auf folgendes bezieht: Private und halbprivate Hospitalisierung
Die obligatorische Krankenversicherung (KVG) deckt die Hospitalisierung in der ALLGEMEINEN ABTEILUNG nach den SwissDRG-Pauschalgebühren (Art. 25 KVG). Für die Abteilungen HALBPRIVAT (Zweibettzimmer, teilweise Arztwahl) und PRIVAT (Einzelzimmer, freie Arztwahl, spezielle Honorare), der Versicherte…
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Anwendbare Gesetzesstellen
Fristen kritisch / Kritische Fristen
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Schlüsselwörter
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