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Praktischer Leitfaden

Ich habe eine Situation, die sich auf folgendes bezieht: Private und halbprivate Hospitalisierung

Die obligatorische Krankenversicherung (KVG) deckt die Hospitalisierung in der ALLGEMEINEN ABTEILUNG nach den SwissDRG-Pauschalgebühren (Art. 25 KVG). Für die Abteilungen HALBPRIVAT (Zweibettzimmer, teilweise Arztwahl) und PRIVAT (Einzelzimmer, freie Arztwahl, spezielle Honorare), der Versicherte…

Quellen verifiziert am 2026-04-20.

Anwendbare Gesetzesstellen

Fristen kritisch / Kritische Fristen

Dieses Merkblatt enthält noch keine strukturierte kritische Frist.

Schlüsselwörter

Hospitalisierung privat halbprivat zusätzlich Zimmer Rechnung

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