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# Praktischer Leitfaden

Ich habe eine Situation in Zusammenhang mit: ältere Person Leistungen

Die Senioren haben mehrere kumulierbare Leistungen zur Verfügung. Ordentliche AHV-Rente (Art. 21 AHVG, max CHF 2450/Monat im 2024), Ergänzungsleistungen EL bei unzureichenden Einkommen (Art. 4 ELG), AHV-Hilflosenentschädigung (CHF 245 bis 980/Monat je nach Grad, Art. 43bis AHVG) im Fall von Pflegebedürftigkeit. Die Hilfe…

Anwendbare Gesetze

Kritische Fristen

  1. Bilanz Einnahmen/Ausgabensofort
  2. Hinterlegung des Gesuches bei der kantonalen Ausgleichskassein den 30 Tage folgenden der Bilanz (LPC 4 / LPC 10 / LAVS 21)
  3. Beschluss der Kasse60 bis 120 Tage
  4. Einspruch und Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht30 Tage ab Zustellung des Beschlusses (LPGA 52 / LPGA 56)

Schlüsselwörter

ältere Person Senioren AVS PC EMS Beibehaltung des Wohnorts

Mit jemandem sprechen, der für seine Auskunft einsteht

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