# Praktischer Leitfaden
Ich habe eine Situation in Zusammenhang mit: ältere Person Leistungen
Die Senioren haben mehrere kumulierbare Leistungen zur Verfügung. Ordentliche AHV-Rente (Art. 21 AHVG, max CHF 2450/Monat im 2024), Ergänzungsleistungen EL bei unzureichenden Einkommen (Art. 4 ELG), AHV-Hilflosenentschädigung (CHF 245 bis 980/Monat je nach Grad, Art. 43bis AHVG) im Fall von Pflegebedürftigkeit. Die Hilfe…
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Anwendbare Gesetze
Kritische Fristen
- Bilanz Einnahmen/Ausgaben — sofort
- Hinterlegung des Gesuches bei der kantonalen Ausgleichskasse — in den 30 Tage folgenden der Bilanz (LPC 4 / LPC 10 / LAVS 21)
- Beschluss der Kasse — 60 bis 120 Tage
- Einspruch und Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht — 30 Tage ab Zustellung des Beschlusses (LPGA 52 / LPGA 56)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für seine Auskunft einsteht
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