Praktischer Leitfaden
Regelung seiner Erbschaft zu Lebzeiten: der Erbvertrag
Der Erbvertrag (Art. 494-497 ZGB) ist ein Vertrag, der zwischen dem künftigen Erblasser (de cujus) und einem oder mehreren Partnern (Erben oder Dritten) geschlossen wird und die Abwicklung der Erbschaft oder bestimmter Vermögenswerte zu Lebzeiten regelt. Im Gegensatz zum Testament (das einseitig widerrufbar ist) ist der Erbvertrag…
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