Kündigung — schneller Ausgang
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Praktischer Leitfaden

Ich habe ein Problem als Lehrling

Der Lehrvertrag (Art. 344-346a OR) ist ein besonderer Arbeitsvertrag. Die Probezeit beträgt 1 bis 3 Monate (art. 344a al. 5 CO). Nach der Probezeit ist die Kündigung nur aus wichtigem Grund (art. 346 CO) oder durch Vereinbarung der Parteien mit Genehmigung der kantonalen Behörde möglich. L…

Anwendbare Gesetzesartikel

Kritische Fristen

  1. Überprüfung des Lehrvertragsunmittelbar
  2. Anrufung der kantonalen Behörde für die Berufsbildungin den 30 Tage (CO 344 / CO 345a)
  3. Kantonale Mediation30 bis 60 Tage
  4. Arbeitgerichtliche Klage oder Kündigung5 Jahre für Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (CO 128) (CO 344 / CO 344a / CO 346)

Schlüsselwörter

Lehrling Lehre CFC Ausbildung Rechte

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