Praktischer Leitfaden
Ich bin gerade arbeitslos geworden.
Das Recht auf Arbeitslosenentschädigung wird durch das AVIG (Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung) geregelt. Um davon zu profitieren, muss man mindestens 12 Monate während der 2 Jahre vor der Anmeldung beigetragen haben (Beitragsfrist, Art. 13 AVIG). Die Anmeldung bei der ORP (regionales Arbeitsvermittlungsbüro)…
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Anwendbare Gesetzesartikel
Kritische Fristen
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