Praktischer Leitfaden
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Die Abfindung bei Austritt (Art. 339b OR) ist für Arbeitnehmende über 50 Jahre mit 20 Jahre Betriebszugehörigkeit fällig. Der Betrag beträgt 2 Monate des Lohns für 20 Jahre, erhöht sich auf 8 Monate bei sehr langer Betriebszugehörigkeit (Art. 339c OR). Die Leistungen der Pensionskasse (LPP) sind…
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Anwendbare Gesetzsbestimmungen
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