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Praktischer Leitfaden
Ich bin krankgeschrieben.
Im Schweizer Recht genießt der arbeitsunfähige Arbeitnehmer wegen Krankheit einen Kündigungsschutz (art. 336c al. 1 let. b CO): 30 Tage das erste Dienstjahr, 90 Tage vom 2. bis 5. Jahr, 180 Tage ab dem 6. Jahr. Jede während dieser… mitgeteilte Kündigung…
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Anwendbare Gesetzesartikel
Kritische Fristen
- Sofortige Mitteilung an den Arbeitgeber — erster Abwesenheitstag (CO 324a)
- Überprüfung der Deckung — unter 7 Tage (CO 324a / anwendbares CCT)
- Kündigungsschutz — während des gesamten Urteils (CO 336c al. 1 Bst. b)
- Anfechtung einer missbräuchlichen Kündigung — unmittelbar nach Erhalt der Kündigung (CO 336c / CO 336)
- Arbeitsgerichtsverfahren — Frist zur Anrufung des Gerichts (CO 336a / CPC 243)
Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für seine Auskunft einsteht
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