Praktischer Leitfaden
Mein Arbeitgeber behandelt meine Daten schlecht
Der Arbeitgeber darf die Daten des Arbeiters nur soweit verarbeiten, wie sie für das Arbeitsverhältnis notwendig sind (art. 328b CO). Das neue DSG (2023) stärkt die Rechte: Auskunftsrecht (Art. 25 DSG), Berichtigungsrecht, Löschungsrecht. Der Arbeitgeber darf keine … sammeln.
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Anwendbare Gesetzesartikel
Kritische Fristen
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Schlüsselwörter
Mit jemandem sprechen, der für seine Auskunft einsteht
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