Kündigung — schneller Ausgang
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Praktischer Leitfaden

Mein Arbeitgeber bezahlt mir meinen Lohn nicht.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn am Ende eines jeden Monats zu zahlen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht (art. 323 al. 1 CO). Im Falle einer Zahlungsverzögerung wird der Lohn fällig und trägt Verzugszinsen von 5% ab dem Fälligkeitstag (art. 104 CO). Der Arbeitnehmer kann nach erfolgloser Mahnung die Arbeit verweigern…

Anwendbare Gesetzesartikel

Kritische Fristen

  1. Berechnung und Feststellung des fälligen Lohnsunmittelbar (CO 322 ss)
  2. Schriftliche Mahnungohne Verzug, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit (CO 102 / CO 323)
  3. Conciliation und/oder Betreibungsobald die Mahnung abgelaufen ist (CPC 197 / LP 38 ss)
  4. Urteil und Zwangsvollstreckunggemäss Verfahren (LP 88 ff)

Schlüsselwörter

Lohn unbezahlt Verzug Zahlung Mahnung

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